Lachenit GmbH Sanitär und Heizungsbau

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Förderungen

Barrierefreies Wohnen // Lebensqualität für Jung + Alt

Förderung für Eigenheime und Mietwohnungen

ohne Einkommensgrenze (Lt.NRW.BANK STAND: 07/2011)

Fördermöglichkeiten

zur Reduzierung von Barrieren in und an bestehenden Mietwohngebäuden und Eigenheimen.

  • bodengleiche Dusche (rutschhemmende Oberfläche)
  • Grundrissänderung (Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen)
  • Einbau verbreiterter Türen (auch Austausch von Balkontüren / Abbau von Türschwellen)
  • Rampe – Aufzug – Treppenlift
  • Umbau/Anbau v. Balkon / Terrasse
  • Umgestaltung der Außenanlagen (Barrierefreiheit auf Wegen u. Freiflächen)
  • Sonstige Maßnahmen (Einbau Türsprechanlage, Änderung von Bedienungsvorrichtungen usw.)

Mindestanforderungen nach Maßnahmenabschluss :Ein Wohn-/ Schlafraum, Küche, Bad mit bodengleicher Dusche und WC müssen barrierefrei (ohne Stufen und Schwellen) erreichbar sein. Bei unterschiedlichen Wohnebenen muss die Barrierefreiheit (z. B. durch späteren Einbau eines Treppenliftes) technisch herstellbar sein.


Antrag und beizufügende Unterlagen

  • Kostenvoranschlag oder qualifizierte Kostenaufstellung
  • Nachweis der Finanzierungsmittel
  • Fremdmittel
  • Eigenkapital
  • Selbsthilfe
  • Grundbuchblattabschrift

Im Rahmen der Antragsprüfung und nach Vorlage des Kostennachweises findet eine örtliche Besichtigung statt.

Darlehenshöhe

50 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten

15.000 € Höchstförderung je Wohnung

In Einzelfällen (Wohngruppen / Aufzugeinbau usw.) ist eine höhere Förderung möglich. Förderbeträge unter der Bagatellgrenze von 1.500 € werden nicht bewilligt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit den Maßnahmen schon begonnen wurde.

Konditionen

  • 0,5 % Zinsen
    • 10 Jahre / danach 6 % Zinsen
  • 2,0 % Tilgung
    • 99,6 % Auszahlung
    • 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag

Auszahlung

in drei Raten

30 % Baubeginn
60 % Fertigstellung der Maßnahmen
10% Vorlage der Kostenaufstellung

Bei geringeren Kosten muss das Darlehen entsprechend gekürzt werden.


Weitere Fördermöglichkeit

Darlehen für Schwerbehinderte
-einkommensabhängige Förderung-

Fördervoraussetzungen

  •  Einhaltung der Einkommensgrenze bzw. Überschreitung bis zu 40 %;
  • Zusätzliche Baumaßnahme wegen der Art der Behinderung

Maßnahmen Beispiele

  • behindertengerechtes Badezimmer
  • Einbau verbreiterter Türen
  • Rampe
  • Hebeanlage / Aufzug

Höhe der Förderung

Förderung in Höhe der notwendigen Mehrkosten

  • max. 20.000 € innerhalb der Einkommensgrenze
  • max. 10.000 € bis 40 % üb. der Einkommensgrenze

Konditionen

  • 0,5 % Zinsen
  • 4,0 % Tilgung
  • 99,6 % Auszahlung
  • 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag

Antrag und beizufügende Unterlagen

  • Kostenvoranschlag oder qualifizierte Kostenaufstellung
  • Einkommenserklärung Vordruck
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft
  • Selbstauskunft Vordruck

 

BARRIEREFREI macht das Leben leichter

Ältere Menschen sind mit zunehmendem Alter oft in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Ein Treppenabsatz oder eine hohe Duschwanne können zu einem unüberwindbaren Hindernis werden - was das selbstständige Wohnen unmöglich macht.Um dieser Personengruppe die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren, sollte bei Neubau oder Umbau darauf geachtet werden „kritische" Bereiche - wie im Besonderen das Bad - barrierefrei auszuführen.

Dies ist natürlich mit Kosten verbunden! Und nicht jeder kann diese (mit einem Schlag) aufbringen.Für diesen Fall gibt es eine Reihe von staatlichen Hilfestellungen, die Betroffene nutzen können, um entsprechend notwendige Baumaßnahmen am Eigentum oder auch in Mietwohnungen umsetzen zu können.

Maßnahmen der KfW-Bankengruppe:


 



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